Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt in Wien das römisch eins. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt in Wien das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Espressostube. Am 17. September 2004 fand um ca. 23.30 Uhr eine Überprüfung dieses Lokals hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen (§338 Gewerbeordnung 1994) durch die zuständige Gewerbebehörde unter Hinzuziehung von Polizei-einsatzkräften und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt am Standort Wien 15., (...), das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Espressostube. 2.1. Am 17. September 2004 fand um ca. 23.30 Uhr eine Überprüfung dieses Lokals hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen (§338 Gewerbeordnung 1994) durch die zuständige Gewerbebehörde unter Hinzuziehung von Polizeieinsatzkräften und in Begleitung des Kamerateams eines privaten Fernsehsen... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2GewO 1994 §338SicherheitspolizeiGVfGG §87 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richterdurch Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde wegen schikanöserKontrolle eines Lokales hinsichtlich der Einhaltung dergewerberechtlichen Bestimmungen durch die Gewerbebehörde unterHinzuziehung von Polizeikräften und in Begleitung ein... mehr lesen...