IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Huber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 iVm Art. 132 Abs. 2 B-VG des Vereins A., vertreten durch Rechtsanwälte in Wien, B.-gasse, betreffend eine gewerbebehördliche Kontrolle unter Assistenz von Polizeibeamten am 26.1.2024 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 20.6.2024 durch Verkündung Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Huber über die Beschwe... mehr lesen...