1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (belangte Behörde) vom 2. August 2016 wurde der Revisionswerberin vorgeworfen, sie habe es als Geschäftsführerin der I GmbH zu verantworten, dass diese zumindest im Zeitraum von 3. Juli 2015 bis 9. Juli 2015 an zwei Autobahnraststätten durch Vornahme der Reinigung der Toilettenanlagen durch zwei Arbeitnehmer (wobei dieser Tätigkeit jeweils eine Vereinbarung zwischen der I GmbH und der Raststättenbetreiberin zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §32 Abs1;GewO 1973 §81;
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Umfanges einer Betriebsanlagengenehmigung ist nicht nur der Wortlaut des Genehmigungsbescheides, sondern auch die Betriebsbeschreibung maßgebend, wobei allenfalls auch auf das allen Gewerbetreibenden in § 32 Abs 1 GewO 1973 eingeräumte Recht der Instandhaltung der Betriebsmittel ... mehr lesen...