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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Ermittlung des Umfanges einer Betriebsanlagengenehmigung ist nicht nur der Wortlaut des Genehmigungsbescheides, sondern auch die Betriebsbeschreibung maßgebend, wobei allenfalls auch auf das allen Gewerbetreibenden in § 32 Abs 1 GewO 1973 eingeräumte Recht der Instandhaltung der Betriebsmittel Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 25.2.1986, 84/04/0245, E 18.2.1986, 85/04/0083).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040191.X02Im RIS seit
14.06.2005