Rechtssatz: Gemäß § 44a Z1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1) die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und 2) die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Zwecke der Sonn- und Feiertagsruhe kommen das Erholungsbedürfnis der Arbeitnehmer sowie der Umstand in Betracht, Personen die Gelegenheit zur Wahrnehmung der religiösen Pflichten und Gebräuche zu bieten, wobei gleichzeitig unter Bedachtnahme auf besondere Konsumbedürfnisse ansonsten der Wettbewerb der Betriebe stillgelegt wird. Nicht zu vernachlässigen ist, daß die Festsetzung des 8. Dezember als Feiertag an eine völkerrechtliche Verbindlichkeit anknüpft, nämlich an das Kon... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen des Beschuldigten, daß er bestimmte Anlageteile eines Regalbedienungsgerätes patentiert habe, ist im vorliegenden Fall unerheblich, da die nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeit nicht ihm, sondern der Firma G. zuzurechnen ist und er selbst nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zur Verantwortung gezogen wird. Dazu käme, daß nach seinen eigenen Angaben die Zusammenstellung des ganzen Regalbedienungsgerätes über die patentierten Anlagetei... mehr lesen...