Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 und Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien als antragstellendes Gericht, "im §293 Abs2 der Gewerbeordnung 1994 i.d.F. BGBl Nr 194/1994 das Wort 'insbesondere' als verfassungswidrig aufzuheben" sowie "1) Im §38 Abs1 der Marktordnung 2006 i.d.F. ABI. Nr 47/2014 die Wendung 'auf Kosten des Inhabers oder der Inhaberin, bei zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen auf Ko... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art118 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätGewO 1994 §286 Abs1, §293 Abs2Wr MarktO 2006 §37, §38 Abs1, Abs3StVO 1960 §89a
Leitsatz: Abweisung des Antrags auf Aufhebung einer Verordnungsermächtigung der GewO 1994 sowie von Bestimmungen der Wiener Marktordnung 2006 betreffend die Kostentragung für die Entfernung eines den Marktverkehr beei... mehr lesen...