Entscheidungen zu § 286 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2003/10/28 3Cg161/03y

Begründung: Die Anträge der Parteien ergeben sich aus den zugestellten Schriftsätzen. Auf Grund des vorgelegten Firmenbuchauszuges liegen die Voraussetzungen vor, die Parteienbezeichnung der erstbeklagten Partei von Amts wegen nach § 235 Abs. 5 ZPO zu berichtigen. Nach dem durchgeführten Bescheinigungsverfahren (Einsicht in die vorgelegten Urkunden samt eidesstättischer Erklärung) steht folgender Sachverhalt fest: Auf Grund des vorgelegten Firmenbuchauszuges liegen die Voraussetzun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.2003

RS OGH 2003/10/28 3Cg161/03y

Norm: GewO §286ÖZG 2003UWG §§114
Rechtssatz: Die Gefahr der Wiederholung eines wettbewerbswidrigen Verstoßes fällt durch die Änderung der Rechtslage weg. Entscheidungstexte 3 Cg 161/03y Entscheidungstext LG Eisenstadt 28.10.2003 3 Cg 161/03y Schlagworte ÖZG; Öffnungszeitengesetz; Einkaufszentrum; Late-Night-Shopping; Gelegenheitsmarkt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.2003

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