Begründung: Die Anträge der Parteien ergeben sich aus den zugestellten Schriftsätzen. Auf Grund des vorgelegten Firmenbuchauszuges liegen die Voraussetzungen vor, die Parteienbezeichnung der erstbeklagten Partei von Amts wegen nach § 235 Abs. 5 ZPO zu berichtigen. Nach dem durchgeführten Bescheinigungsverfahren (Einsicht in die vorgelegten Urkunden samt eidesstättischer Erklärung) steht folgender Sachverhalt fest: Auf Grund des vorgelegten Firmenbuchauszuges liegen die Voraussetzun... mehr lesen...
Norm: GewO §286ÖZG 2003UWG §§114
Rechtssatz: Die Gefahr der Wiederholung eines wettbewerbswidrigen Verstoßes fällt durch die Änderung der Rechtslage weg. Entscheidungstexte 3 Cg 161/03y Entscheidungstext LG Eisenstadt 28.10.2003 3 Cg 161/03y Schlagworte ÖZG; Öffnungszeitengesetz; Einkaufszentrum; Late-Night-Shopping;
Gelegenheitsmarkt... mehr lesen...