IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schopf über die Beschwerde der Frau A. B., vom 20.02.2019, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 63, vom 14.01.2019, Zl. ..., betreffend Gewerbeordnung (GewO), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig. Entscheidungsgründe: Mit angefoc... mehr lesen...