Entscheidungen zu § 247 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/3 97/04/0033

Mit dem Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Oberösterreich vom 17. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-KG zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 9. Mai 1995 und am 16. Juni 1995 Forderungsschreiben an W geschickt habe, obwohl die geltend gemachte Forderung von diesem bestritten worden sei, diese Forderung aus einem Abschleppauftrag der Firma T-GesmbH gestammt habe und gemä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.03.1999

RS Vwgh 1999/3/3 97/04/0033

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1293;ABGB §1295 Abs1;ABGB §339;GewO 1994 §247 Abs3;GewO 1994 §367 Z40;
Rechtssatz: Die unbefugte Benützung eines Privatparkplatzes durch Abstellen eines Fahrzeuges ist als Besitzstörung zu qualifizieren. Aufwendungen des solcherart in seinen Rechten Gestörten zur Wiederherstellung des ungestörten Besitzes dienen der Abwehr bzw ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1999

RS Vwgh 1999/3/3 97/04/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §247 Abs3;GewO 1994 §367 Z40;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 40 GewO 1994 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997040033.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1999

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