Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. April 1994 wurde im Instanzenzug gemäß "§ 340 Abs. 1 und 2 und 7 der Gewerbeordnung 1973" festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten freien Gewerbes "Immobilienberater" im näher bezeichneten Standort nicht vorliegen; gleichzeitig wurde die Ausübung des Gewerbes untersagt. In der Begründung: dieses Bescheides h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §226 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §259 Abs1;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs6;GewO 1994 §116 Abs2;GewO 1994 §225 Abs1;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs6;GewO 1994 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 340 Abs 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist - abgesehen vom Fall des § 340 Abs 6... mehr lesen...