Entscheidungen zu § 202 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2002/11/27 V27/02

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B697/00 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Februar 2000 anhängig, mit dem ein Ansuchen der beschwerdeführenden Gesellschaft um Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister" gemäß §127 Z4 GewO 1994 abgewiesen und die Bestellung einer namhaft gemachten Person zum gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht genehmigt worden ist. 2. Aus Anlass ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.11.2002

RS Vfgh 2002/11/27 V27/02

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18Baugewerbe-BefähigungsnachweisV §1 Abs2GewO 1994 §22GewO 1994 §202
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Baugewerbe- Befähigungsnachweisverordnung betreffend die Beschränkung der erforderlichen fachlichen Tätigkeit auf die Tätigkeit als Bauleiter oder Polier bei einem gewerblichen Bauunternehmen als Vora... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.2002

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