Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2023 stellte die XXXX (in der Folge: mitbeteiligte Partei) gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bei der Niederösterreichischen Landesregierung als UVP-Behörde (der nunmehrigen belangten Behörde) den Antrag auf Feststellung, dass das Vorhaben der Errichtung einer Biogasanlage inkl. Gasaufbereitung, CO?-Aufbereitung, Gastankstelle und Blockheizkraftwerk (BHKW) auf dem XXXX nicht ... mehr lesen...