Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde von 1. M B und 2. H S, beide S, beide vertreten durch Summer Schertler Kaufmann Droop Lerch Rechtsanwälte GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde S vom 26.09.2017 betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (mitbeteiligte Partei: K K, K, vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Josef Lercher, Röthis), nach Durchführung einer ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z2GewO 1994 §2 Abs4 Z1GewO 1994 §94 Z19
Rechtssatz: Eine Lohnschlachttätigkeit (Schlachtung und Weiterverarbeitung von Tieren, welche im Eigentum Dritter stehen) ist nicht als Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren. Schlagworte landwirtschaftliches Nebengewerbe, Lohnschlachtung ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis I. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Birgit König über die Beschwerde des H V, L, vertreten durch die Weh Rechtsanwälte GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde L vom 14.12.2012, den Beschluss gefasst: Gemäß § 28 Abs 1 iVm § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. II. Das Landesverwaltungsge... mehr lesen...