Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. April 1994 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin zu B76/95 auf Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das "Reisebürogewerbe, eingeschränkt auf die Vermittlung und Besorgung von Unterkunft in Heilkurorten und Rehabilitationszentren" die Stattgabe mit der
Begründung: "verweigert", daß die vorgesehene Einschränkung der beabsichtigten Gewerbetätigkeit nach §166 Abs2 GewO 1994 (Anlage 1 zur Kundmachung des Bun... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1994 §28 Abs1GewO 1994 §166 Abs2
Leitsatz: Aufhebung der die beschränkte Ausübung des Reisebürogewerbes nur
hinsichtlich bestimmter Teiltätigkeiten gestattenden Regelung der
GewO 1994 wegen Verstoß gegen die Erwerbsausübungsfreiheit; keine
Ermächtigung des Gesetzgebers zur Vorwegnahme der Markteinschätzung
oder der Ertragseinschätzung einer bestimmten ... mehr lesen...