Norm: GewO 1859 §16GewO 1859 §17UWG §1 C2
Rechtssatz: Sittenwidrige Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften durch Ausschenken warmen Kaffee ohne Konzession nach § 16 Abs 1 lit f, § 17 Abs 1 Z 1 GewO; Gestattung eines solchen Ausschanks - auf Grund einer örtlichen Übung im Sinne des § 17 Abs 2 Z 1 GewO - als Warenprobe an höchstens zwei Werktagen im Monat. Entscheidungstexte 4 Ob 307/71 ... mehr lesen...
Die Klägerin, die das Gasthaus des Beklagten gepachtet hatte, begehrte in der Klage seine Verurteilung, sie zu seinem gewerberechtlichen Stellvertreter zu bestellen, und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten aufgetragen werden sollte, seine Gast- und Schankgewerbekonzession der Klägerin zur Verfügung zu stellen, und zwar derart, daß er sie bei der zuständigen Gewerbebehörde zum gewerberechtlichen Stellvertreter bestelle. Das Erstg... mehr lesen...
Norm: Gast - und SchankgewerbeG ArtIGewO §15GewO §16
Rechtssatz: Rechtshistorischer Überblick über das Gast - und Schankgewerbewesen in Österreich. Entscheidungstexte 2 Ob 406/50 Entscheidungstext OGH 17.06.1950 2 Ob 406/50 Veröff: SZ 23/203 1 Ob 564/50 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 1 Ob 564/50 Ähnlich ... mehr lesen...