Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 30. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, in der Zeit vom 28. Oktober 1991 bis 31. Oktober 1991 P beauftragt zu haben, während dieses Zeitraumes die Bauaufsicht (Tätigkeit eines Baupoliers) auf seiner Baustelle in T durchzuführen, obwohl er bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte wissen können, daß P durch die Vornahme dieser Tätigkeit eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 2 i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §156 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §158 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Erfüllung der im § 44a Z 1 VStG normierten Sprucherfordernisse bedarf es der Bezeichnung jenes konkreten konzessionierten Gewerbes, das nach Ansicht der belangten Behörde in Verletzung der Bestimmung des § 366 Abs 1 Z ... mehr lesen...