Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 12. August 1988 für zwei bestimmte, als Ehegatten und mit ihrer Anschrift bezeichnete Personen einen Bauplan mit der Plannummer K 0101 für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses zur Einreichung an die Baubehörde verfaßt und dadurch eine dem konzessionierten Baumeistergewerbe unterliegende Tätigkeit ohne die erforderliche Ko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;GewO 1973 §5 Z2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides (in Verbindung mit dem
Spruch: des erstbehördlichen Straferkenntnisses) enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit a VStG) geht dahin, daß der Besch für zwei bestimmte, ... mehr lesen...