Begründung: I. 1. Mit ihrem auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, §153 Abs1 zweiter Satz Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. 29/1993, in eventu das Wort "sonstige" in dieser Bestimmung, als verfassungswidrig aufzuheben. Zur Antragslegitimation führen die Antragsteller aus, daß ihnen als Nachbarn eines Gastgewerbebetriebes jegliche Möglichkeit fehle, "die Betriebsanlage ... hinsichtlich der Öffnungszeiten zu beschränken". Es bes... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1973 §153 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Bestimmung
über die erlaubten Öffnungszeiten von Gastgärten mangels
Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Bestimmung des §153 GewO 1973 über die erlaubten Öffnungszeiten von Gastgärten; kei... mehr lesen...