Entscheidungen zu § 153 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/30 96/04/0173

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 9. August 1993 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der L.-Gastronomie- und Handelsges.m.b.H. in L, welche Betreiberin des Lokals "Cafe A." an einem näher beschriebenen Standort sei, somit als gemäß § 370 Abs. 3 GewO 1973 gewerberechtlich Verantwortlicher zu vertreten, daß 1) in diesem Lokal die im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid unter P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1997

RS Vwgh 1997/9/30 96/04/0173

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §153 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0175 2 Stammrechtssatz Ein dem § 148 Abs 1 GewO 1994 unterliegender Gastgartenbetrieb ist unter den Voraussetzungen des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtig und daher gem § 77 Abs 1 GewO 1994 "erforderlichenfalls" - wenn auch nicht hinsichtlich de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/8 96/04/0174

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Dezember 1993 wurde der mitbeteiligten Partei in Ansehung ihrer Gastgewerbebetriebsanlage gemäß § 79 GewO 1973 folgende weitere Auflage vorgeschrieben: "Der Gastgarten darf vom 15. Juni bis einschließlich 15. September jeweils von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr, während des übrigen Jahres von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben werden." In der Begründung: dieses Bescheides führte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1996

RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0174

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;GewO 1973 §153 Abs1 idF 1993/029;GewO 1994 §148 Abs1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 153 Abs 1 letzter Satz GewO 1973 idF 1993/29 (numehr § 148 Abs 1 GewO 1994) wurde mit VfGH E 27.6.1996, G 211/94, (unter anderem) aus Anlaß des vorliegenden Falles als verfassungswidrig aufgehob... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1996

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