Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind sechs Verfahren anhängig, in denen der Verwaltungsgerichtshof jeweils die Aufhebung des mit "Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen" überschriebenen §153 Abs1 Gewerbeordnung, BGBl. 50/1974 idF BGBl. 29/1993, (GewO 1973), wiederverlautbart mit Kundmachung BGBl. 194/1994 als §148 Abs1 GewO 1994, beantragt. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut: "(1) Gastgärt... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBVG UmweltschutzGewO 1994 §77GewO 1994 §79GewO 1994 §148 Abs1GewO 1994 §152 Abs8GewO 1994 §368 Z14
Leitsatz: Keine unsachliche Privilegierung bestimmter Gastgärten durch die in
der Gewerbeordnung normierte Betriebszeitengarantie aufgrund
flankierender Strafbestimmungen für Übertretung der gesetzlichen
Einschränkungen und der Möglichkeit der auch nachträglichen
Vorsc... mehr lesen...