Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 14. Juli 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 10. Februar 1995 um 3:25 Uhr die Betriebsräume eines näher beschriebenen Kaffeerestaurants nicht geschlossen gehalten habe, obwohl der Landeshauptmann von Wien für Gastgewerbe in dieser Betriebsart di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §152 Abs1;GewO 1994 §152 Abs3;GewO 1994 §368 Z9;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997040234.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...