Entscheidungen zu § 151 Abs. 3 GewO 1994

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2017/3/21 DSB-D215.937/0003-DSB/2017

GZ: DSB-D215.937/0003-DSB/2017 vom 21.3.2017 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus Anlass der Eingabe des Christian F**... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 21.03.2017

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