Begründung: Die Parteien haben die Berechtigung zur Ausübung des Bäcker- und des Konditorgewerbes. Die Beklagte beliefert auch am Sonntag Beherbergungsbetriebe; sie setzt dafür Arbeitnehmer und Firmenfahrzeuge ein. Die Beklagte erzeugt überwiegend Bäckereiwaren. In ihrer Betriebsstätte schenkt sie weder Getränke aus, noch verabreicht sie dort Speisen. Sie verfügt auch über die Gewerbeberechtigung zur Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg... mehr lesen...
Norm: BäckAG 1955 §1BäckAG 1996 §1 Abs1BäckAG 1996 §1 Abs2BäckAG 1996 §1 Abs3GewO 1994 §150 Abs11
Rechtssatz: Waffelbäcker in Süßwarenindustriebetrieben unterliegen dem BäckAG. Entscheidungstexte 4 Ob 126/56 Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 126/56 Veröff: JBl 1957,422 = SozM IIIA,51 = Arb 6595 4 Ob 170/06p Entscheidungstex... mehr lesen...