RS OGH 1957/2/5 4Ob126/56, 4Ob170/06p

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Veröffentlicht am 05.02.1957
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Norm

BäckAG 1955 §1
BäckAG 1996 §1 Abs1
BäckAG 1996 §1 Abs2
BäckAG 1996 §1 Abs3
GewO 1994 §150 Abs11

Rechtssatz

Waffelbäcker in Süßwarenindustriebetrieben unterliegen dem BäckAG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 126/56
    Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 126/56
    Veröff: JBl 1957,422 = SozM IIIA,51 = Arb 6595
  • 4 Ob 170/06p
    Entscheidungstext OGH 17.10.2006 4 Ob 170/06p
    Ähnlich; Beisatz: Auch (typische) Konditorwaren wie Torten oder andere Mehlspeisen sind „Backwaren", und Konditoreien sind daher „Backwaren-Erzeugungsbetriebe" iSv § 1 Abs 1 BäckAG, so dass dieses Gesetz grundsätzlich auch Dienstnehmer in Konditoreibetrieben erfasst. Der in der Ausnahmebestimmung § 1 Abs 3 Z 1 BäckAG enthaltene Verweis auf § 150 Abs 11 GewO ist aufgrund der Systematik des BäckAG und des klaren Willens des Gesetzgebers (bloße „Zitatanpassung") weiterhin nur auf jene Fälle zu beziehen, in denen ein Konditor ohne räumliche und organisatorische Trennung das Ausschank- und Verabreichungsrecht nach §150 Abs 11 zweiter Teilsatz GewO ausübt. Dem Gesetzgeber kann nämlich nicht unterstellt werden, dass er die Anwendung einer arbeitsrechtlichen Vorschrift bei sonst gleichen Voraussetzungen nur davon abhängig machen wollte, welches Gewerbe der Arbeitgeber angemeldet hat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0052242

Dokumentnummer

JJR_19570205_OGH0002_0040OB00126_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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