Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Steiermark vom 4.9.1989 (teilweise in der Fassung der Berichtigungsbescheide derselben Behörde vom 12.9.1989 und 26.9.1989) wurden die Berufungen der beschwerdeführenden Gesellschaften abgewiesen und gemäß §345 Abs9 Gewerbeordnung 1973 in Verbindung mit den §§46 Abs2 und 15 Z1 Gewerbeordnung 1973 festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Handelsgewerbes i... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8 B-VG Art18 Abs1 B-VG Art83 Abs2 MRK Art6 Abs1 / civil rights GewO 1973 §15 Z1 GewO 1973 §345 Abs9
Leitsatz: Verbot der gewerblichen Tätigkeit an einem Standort, in dem die
Tätigkeit bereits durch andere Rechtsvorschriften verboten ist; kein
Widerspruch zum Legalitätsprinzip; keine dynamische Verweisung;
verfassungsrechtlich zulässige Anknüpfung an fremde Normen ode... mehr lesen...