Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk hat folgenden
Spruch: "Sie haben, wie anläßlich einer gewerbebehörlichen Überprüfung am 12.6.1992 festgestellt wurde - in Ihrer Betriebsstätte in Wien, L-gasse, insoferne ein konzessioniertes Gastgewerbe ohne die erforderliche Konzession ausgeübt, als zum Zeitpunkt der Erhebung (ca 22.45 Uhr) in dem vom Innenhof aus zugänglichen ebenerdigen Lokal, welches in Ausstattung und Einrich... mehr lesen...