Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Juni 1999 wurde gemäß § 340 Abs. 7 in Verbindung mit § 130 Abs. 1, § 131 Abs. 1 und Abs. 2, § 134 Abs. 1 und § 340 Abs. 1 GewO 1994 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin angemeldeten gebundenen Gewerbes Bestatter (§ 124 Z. 2 GewO 1994) an einem näher bezeichneten Standort mit dem namhaft gemachten gewerberechtlichen G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §130 Abs1;GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §132 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/03/17 96/04/0230 1
(ohne letzten Satz; hier: Das Anbot von Leistungen eines
Bestattungsunternehmens zu günstigeren Bedingungen und überdies iVm
den Leistungen des Steinmetzgewerbes begründet keinen Bedarf iSd
§ 131 Abs 1 GewO 1994). Stammrechtssatz Die durch gemäß § 131 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. August 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 im betreffenden Standort vorlägen und nahm gleichzeitig die Bestellung von F. als gewerberechtlichen Geschäftsführer zur Kenntnis. Gegen diesen Bescheid erhob die "Fachgruppe Bestattung, Sektion Gewerbe und Handwerk der Wir... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §130 Abs1;GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;GewO 1994 §132 Abs1;GewO 1994 §367 Z31;
Rechtssatz: Die durch gemäß § 131 Abs 1 GewO 1994 und § 131 Abs 2 GewO 1994 vorzunehmende Bedarfsprüfung bei Bestattern bewirkte Monopolstellung setzt jenen durch den wirtschaftlichen Wettbewerb bewirkten Preismechanismus außer Kraft, welcher gerade kein Kriterium bei der Bedarfsprü... mehr lesen...