IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Bismaier über die Beschwerde des O A, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B W, X, X, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 12. Juli 2021, GZ: BHWLGE-2021-310922, betreffend Untersagung der Ausübung des Gewerbes „Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“ zu Recht: ... mehr lesen...