Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Verfahren vor der belangten Behörde „Beschwerdeführerin“, im hg. Verfahren „mitbeteiligte Partei“) brachte mit Eingabe vom XXXX eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzbehörde (in weiterer Folge auch „belangte Behörde“) ein. Aufgrund einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Lebensgefährten und seiner ehemaligen Arbeitgeberin („ XXXX “), sei ihr Lebensgefährte vom Berufsdet... mehr lesen...