Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 23. Juni 1993 - beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingelangt am 25. Juni 1993 - suchte die Beschwerdeführerin um Genehmigung der Bestellung des - am 23. Juni 1993 von der Beschwerdeführerin zu ihrem Prokuristen bestellten - A zum Geschäftsführer für die Ausübung des Baumeistergewerbes sowie um die Bewilligung für das Baumeistergewerbe im Stan... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127;GewO 1994 §176 Abs1 Z1;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des § 39 Abs 2 letzter Satz GewO 1994 ist, daß eine Person am 1.7.1993 als gewerberechtlicher Geschäftsführer bereits bestellt ist. Zwar ist die Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers auch ein Akt des Gewerbeinhabers, somit... mehr lesen...