Entscheidungen zu § 117 Abs. 4 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2022/3/22 Ra 2020/08/0118

1        Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte am 23. Oktober 2018 gemäß § 25 Abs. 3 BUAG gegen den Revisionswerber einen Rückstandsausweis hinsichtlich Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) von € 12.156,70 zuzüglich Zinsen aus. Der Revisionswerber erhob dagegen einen Einspruch. 2        Mit Bescheid vom 4. November 2019 sprach die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung aus, dass dem Einspruch des Revisionswerbers nicht stattg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.2022

RS Vwgh 2022/3/22 Ra 2020/08/0118

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §3 Abs1GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §117 Abs4
Rechtssatz: Von einer Tätigkeit, die lediglich zur Befriedigung des Eigenbedarfs bzw. für den eigenen Betrieb gesetzt wird, ist dagegen eine wirtschaftliche Tätigkeit zu unterscheiden, bei der - entsprechend dem Tätigkeitsbereich eines Bauträgers (§ 117 Abs. 4 GewO 1994) - ein Bauvorhaben abgewickelt wird... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2022

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