IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Herrn Dr. C. D., gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt …, vom 22.06.2016, Zl. …, wegen einer Übertretung des § 113 Abs. 7 GewO 1994 iVm der Sperrzeitenverordnung 1998 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, fortgesetzt am 17.10.2017 (Verkündung der Entscheidung)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.05.2019 Index: 50/01 GewerbeordnungL71079 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Wien
Norm: GewO 1994 §113 Abs1GewO 1994 §113 Abs7GewO 1994 §368GewO 1994 §370 Abs1SperrV Wr 1998 §1 Abs1 litb
Rechtssatz: Ein Nicht-Einhalten der Sperrzeiten gemäß § 113 Abs. 7 GewO 1994 liegt bereits dann vor, wenn den Gästen lediglich ein weiteres Verweilen gestattet wird. Es ist... mehr lesen...