Sachverhalt: Mit Rechtswirksamkeit 28.08.1995 wurde Frau I F die Berechtigung für die Ausübung des Gewerbes Buschenschankbuffet gemäß § 143 Z 7 GewO 1994 im Zusammenhang mit der Ausübung des Buschenschanks erteilt. Dieses Gewerbe war bis 01.01.1996 ruhend gemeldet (AV BH vom 5.9.2001). Am 28.02.2002, bei der Behörde eingelangt am 04.03.2002, stellte Herr H F den Antrag auf Betriebsanlagengenehmigung für ein Buschenschankbuffet auf dem Standort U 54, D, Grundstück Nr. 1264 der KG D. Diesem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antrag des Inhabers einer Landwirtschaft und Buschenschank auf Genehmigung einer gastgewerblichen Betriebsanlage klammerte den Bereich der Küche ausdrücklich aus, da sämtliche Produkte von der Landwirtschaft angeliefert würden und die Küche lediglich privat oder landwirtschaftlich genutzt werde. Ein solcher Antrag ist nicht genehmigungsfähig: So ist das Verfahren zur Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage ein Projektsverfahren, das nach den in § 353 GewO genannten Ei... mehr lesen...