Entscheidungen zu § 103 Abs. 1 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1984/3/5 B101/80

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Sbg. vom 28. Jänner 1980 wurde der Bf. schuldig erkannt, dadurch eine Übertretung nach §366 Abs1 Z1 GewO 1973 begangen zu haben, daß er in Annoncen in den "Salzburger Nachrichten" an fünf näher bezeichneten Tagen verschiedene Stilmöbel (Antiquitäten) zum Verkauf angeboten habe, ohne im Besitze einer Gewerbeberechtigung für den Handel mit Antiquitäten zu sein; über den Bf. wurde eine Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 05.03.1984

RS Vfgh 1984/3/5 B101/80

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: MRK Art7StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1973 §1 Abs4GewO 1973 §5 Z1GewO 1973 §103 Abs1 litb Z1GewO 1973 §366 Abs1 Z1
Rechtssatz: GewO 1973; Verhängung einer Geldstrafe wegen Ausübung eines Anmeldungsgewerbes (Antiquitätenhandel) ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung gemäß §366 Abs1 Z1; keine Eigentumsverletzung; kein Eingriff in die Freiheit der E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.03.1984

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