IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 28. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: a. Die Tatzeit hat z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.12.2021 Norm: GewO 1994 §1GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z37GewO 1994 §366 Abs1 Z1
Rechtssatz: Beim – der Ausübung des Gewerbes gleich zu haltenden – Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den in diesem Zusammenhang zu prüfenden objektiven Wortlaut und nicht etwa auf die Absicht des Anbietenden an. ... mehr lesen...