Norm: AllgGAG §62GBG §122 ALFG §90
Rechtssatz: Mangels einer besonderen Verfahrensregelung gelten für die Anfechtung der Beschlüsse über die Ersichtlichmachung nach § 90 LFG zufolge § 62 AllgGAG die Bestimmungen der §§ 122 ff GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 91/89 Entscheidungstext OGH 31.10.1989 5 Ob 91/89 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbLFG §90
Rechtssatz: Die Ersichtlichmachung ist auf Grund der Mitteilung der zuständigen Behörde amtswegig durchzuführen. Die Ersichtlichmachung soll jeden der an seiner Liegenschaft interessiert ist, davon in Kenntnis setzen, ob sie im Bereich einer Sicherheitszone liegt und daher unter die Bestimmung des § 86 Abs 1 LFG fällt. Soweit im § 90 LFG auf die sich aus der Sicherheitszonen - Verordnung ergebenden Beschränkungen Bezug... mehr lesen...