Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 LFG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2022/7/11 2022-0.028.923

GZ: 2022-0.028.923 vom 11. Juli 2022 (Verfahrenszahl: DSB-D124.4316) [Anmerkung BearbeiterIn: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über ... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 11.07.2022

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