Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2017, bei der belangten Behörde eingelangt am 20.02.2017, beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Eintragung der Doppelsitzerberechtigung für Paragleiter in seinen Paragleiterschein. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde diesen Antrag gemäß § 30 iVm § 32 LFG ab. Sie stellte zum Sachverhalt fest, dass der nunmehrige Beschwerdeführer über eine Lizenz für Paragleiter verfüge (seit 2002), nicht ... mehr lesen...