Norm: JN §1 CVIdLFG §30 Abs2LFG §56 Abs2
Rechtssatz: Die Erfüllung der dem Bundesheer übertragenen gesetzlichen Aufgaben erfolgt im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Das Bundesministerium für Landesverteidigung wird bei der Entziehung des Militärluftfahrt-Personalausweises ebenso wie bei der Stellungnahme gemäß § 30 Abs 2 LFG als Militärluftfahrtbehörde tätig. Entscheidungstexte 9 ObA 2075/96d ... mehr lesen...