HINWEIS Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl I Nr 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 20. Juli 2017 erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) nicht zu (Spruchpunkt A) und erklärte die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für zulässig (Spruchpunkt B). 2 Eine Benachrichtigung über den Erhalt eines gerichtlichen Schriftstücks (hinsichtlich des Beschlusses vom 20. Juli 2017) wurde der zustellbevollmächtigten Vertreterin der Antragsteller... mehr lesen...