Norm: GBG §94 Abs1 Z4nö GVG 2007 §11 Abs8nö GVG 2007 §26
Rechtssatz: Die neuen Bestimmungen des § 11 Abs 8 und § 26 nö GVG 2007 machen den Nachweis der Rechtskraft des Genehmigungsbescheides nicht entbehrlich. Es macht keinen Unterschied, ob ein Grundverkehrsgesetz als Zulässigkeitsvoraussetzung für die grundbücherliche Eintragung genehmigungspflichtiger Rechtserwerbe ausdrücklich die Vorlage eines mit einer Rechtskraftsklausel versehenen Besch... mehr lesen...