Die Beschwerdeführerin wurde von der am 1. März 2003 verstorbenen Zahnärztin Dr. K. D. (in der Folge: Wahlmutter) an Kindesstatt angenommen. Die Annahme an Kindesstatt (Adoption) erfolgte über Antrag der Wahlmutter mit Beschluss des Juzgado Sustituto De Menores (Stellvertretendes Gericht für Minderjährige) von Chincha, Peru, vom 7. Oktober 1991. Dieser Beschluss wurde im Personenstandsregister des Standesamtes Grocio Prado eingetragen. Die Wahlmutter war (schon im Zeitpunkt der A... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §101;ÄrzteG 1998 §103;ÄrzteG 1998 §97;ÄrzteG 1998 §98 Abs1 Z5;ÄrzteG 1998 §98 Abs6;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §12;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §20;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §25;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §26 Abs1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §26 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF dokt... mehr lesen...