Der Beschwerdeführer steht auf Grund einer Erklärung gemäß § 15 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 236c Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979), seit 1. Dezember 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum zwischen 1. Dezember 2003 und 31. Dezember 2005 Präsident der Ärztekammer für Wien (nach der Aktenlage erfolgte seine erstmalige Wahl in diese Funktion im Jahr 1999; die Wiederwahl erfolgte 2003). ... mehr lesen...
Index: 10/05 Bezüge Unvereinbarkeit82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §83 Abs1;BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §10 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die in § 83 Abs. 1 ÄrzteG umschriebenen Zuständigkeiten des Präsidenten einer Landesärztekammer ist dieser als "oberster Funktionär einer gesetzlichen beruflichen Vertretung auf Landesebene" im Verständnis des § 10 Abs. 1 Z. 2 lit. b des ... mehr lesen...