RS Vwgh 2007/7/2 2006/12/0177

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Veröffentlicht am 02.07.2007
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Index

10/05 Bezüge Unvereinbarkeit
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §83 Abs1;
BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §10 Abs1 Z2 litb;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die in § 83 Abs. 1 ÄrzteG umschriebenen Zuständigkeiten des Präsidenten einer Landesärztekammer ist dieser als "oberster Funktionär einer gesetzlichen beruflichen Vertretung auf Landesebene" im Verständnis des § 10 Abs. 1 Z. 2 lit. b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120177.X01

Im RIS seit

27.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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