Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. April 2001 auf Ersatz von Krankenhauskosten zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe seinen Antrag auf § 33 Abs. 1 lit. b der Satzung der Ärztekammer für Kärnten gestützt. Nach dieser Bestimmung bestehe Anspruch auf Ersatz bei einem Krankenhausaufenthalt der Ehegattin bzw. des Ehegatten. Der Beschwerdeführer habe sich da... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §106 Abs6 idF 2001/I/110;ÄrzteG 1998 §70 Abs4;ÄrzteG 1998 §96 Abs3;BKUVG §55;BKUVG §56;
Rechtssatz: Ein Angehöriger des Kammerangehörigen besitzt keinen eigenen Anspruch gegen die Ärztekammer auf Ersatz von Krankenhauskosten. § 106 Abs. 6 ÄrzteG 1998 hat durch die 2. ÄrzteG-Novelle BGBl. I Nr. 110/2001 nur insofe... mehr lesen...