Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.06.2021 Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62
Rechtssatz: Auch, wenn eine Untersuchung und Beratung telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen kann, setzt dies den Austausch von Informationen (z.B. Gesundheitsdaten) im Sinne einer gewissenhaften ärztlichen Untersuchung und Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 02.06.2021 Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62ÄrzteG 1998 §138
Rechtssatz: Eine einstweilige Maßnahme gemäß § 138 ÄrzteG 1998 (ÄrzteG) ist gegenüber der vorläufigen Untersagung der Berufsausübung durch den Landeshauptmann nach § 62 ÄrzteG solange subsidiär anwendbar, bis die vorläufige Untersagung der Berufsausübung durch den Lan... mehr lesen...