Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand und verwaltungsgerichtliches Verfahren: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die durch den im
Spruch: bezeichneten Bescheid erfolgte Feststellung, dass die Berechtigung des XXXX zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr besteht und XXXX daher aus der Ärzteliste zu streichen ist, rechtmäßig ist oder nicht. Mit Schreiben des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 22.01.2020 wurden die Beschwerde des XXXX (im Folgenden ... mehr lesen...