IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des Dr. AK, vertreten durch pfletschinger renzl Rechtsanwalts Partnerschaft in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 13. Februar 2017, Zl. LFS2-V-16 1262/5, betreffend Bestrafungen nach dem Ärztegesetz 1998 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben,... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.02.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §51 Abs1
Rechtssatz: Aus § 51 Abs. 1 ÄrzteG 1998 ist eine Übermittlungsverpflichtung [hier: betreffend Informationen aus der Krankengeschichte an die Versicherungsgesellschaft] nicht abzuleiten (vgl. betreffend die Akteneinsicht § 17 AVG zB VwGH 2009/06/0226). Schlagworte Freie Berufe; Ärzte; Verwaltungsstrafe; Auskun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.02.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §51 Abs1
Rechtssatz: Auf Basis einer unklaren Vollmacht [hier: Vollmacht ohne Datum, keine namentliche Bezeichnung des Arztes] ist der behandelnde Arzt nicht verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft Auskünfte über einen Patienten zu erteilen bzw. Einsichtnahme in die bei ihm geführte Dokumentation gemäß § 51 Abs. 1 letzter Satz ÄrzteG 1998 zu ... mehr lesen...