Der Beschwerdeführer betreibt eine Dialysestation, für welche eine Betriebsbewilligung nach dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz erteilt worden ist. Für das Jahr 1997 nahm er für die Umsätze aus dem Betrieb der Dialysestation den ermäßigten Steuersatz von 10 vH gemäß § 10 Abs. 2 Z 15 UStG 1994 (Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten) in Anspruch. Davon abweichend behandelte das Finanzamt diese Umsätze als solche aus ärztlicher Tätigkeit, welche nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te TeilA Abs1;ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung der 6. Richtlinie stellt auf die Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähn... mehr lesen...