IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Marvin Novak, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, aktuell vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Wien, Niederösterreich und Burgenland, vom 29. Jänner 2014, Zl. ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis wird er... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.09.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §49 Abs2aÄrzteG 1998 §49 Abs2bÄrzteG 1998 §118e Abs1ÄrzteG 1998 §136 Abs1 Z2
Rechtssatz: Erst die Ablehnung einer konkreten Terminvereinbarung oder die ungerechtfertigte Nichteinhaltung eines bereits vereinbarten Termins hätte eine Visitierungs-verweigerung [§ 118e ÄrzteG] bedeuten können (vgl. LVwG NÖ, LVwG-AV-709/001-2014). Wird nicht einmal ei... mehr lesen...